Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die für Zusammenarbeit mit „Die Marketing Elfen“

Stand: 30.12.2025

1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen „Die Marketing Elfen“ (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
  2. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen der Agentur im Bereich Marketing, insbesondere Beratung, Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Betreuung von Social-Media-Kampagnen, Websites, Corporate Design, Printmedien, Werbematerialien sowie sonstigen Marketingmaßnahmen.
  3. Die Agentur schuldet grundsätzlich die Erbringung von Dienstleistungen i. S. d. § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite) wird nicht geschuldet.

2 Vertragsabschluss

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder durch Ausführung der Leistung durch die Agentur zustande.

3 Präsentationen

  1. Präsentationen, Entwürfe, Konzepte und Ideen der Agentur bleiben bis zur Auftragserteilung Eigentum der Agentur.
  2. Eine Nutzung, Weitergabe oder Bearbeitung durch den Kunden ohne Auftragserteilung ist untersagt. Erfolgt dennoch eine Nutzung, ist die Agentur berechtigt, ein Honorar in Höhe des marktüblichen Agenturhonorars zu verlangen.

4 Leistungen der Agentur

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag, Angebot oder Projektplan.
  2. Änderungen und Erweiterungen („Change Requests“) sind gesondert zu vereinbaren.
  3. Die Agentur ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugänge zur Verfügung.
  2. Der Kunde versichert, dass er über die Rechte an den überlassenen Materialien verfügt, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.

6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis der gültigen Stundensätze der Agentur.
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, gelten folgende Regeln:
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) zu zahlen.
    2. Zusätzlich kann die Agentur eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnung geltend machen.
    3. Werden die offenen Forderungen nach der dritten Mahnstufe (zweite außergerichtliche Mahnung) nicht bezahlt, behält sich die Agentur vor, diese an ein Inkassoinstitut zu übergeben. Dadurch entstehende Kosten zahlt der Kunde.
    4. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
  5. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7 Fremdkosten

  1. Fremdleistungen (z. B. Druckereien, Fotografen, Influencer, Hostinganbieter, Anzeigenbudgets) werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt oder gegen Nachweis an den Kunden weiterberechnet.
  2. Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  1. Für Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von 0,50 EUR/km erhoben. Bahn- und Flugreisen sowie Übernachtungen werden nach Beleg abgerechnet.

8 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von der Agentur erstellten Werke (z. B. Entwürfe, Layouts, Logos, Texte, Videos, Programmierungen, Druckvorlagen) sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Nutzungsrechte werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt und erst nach vollständiger Zahlung übertragen.
  3. Eine Weitergabe oder Mehrfachnutzung ohne Zustimmung ist unzulässig und gesondert zu vergüten.
  4. Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
  5. Einen Anspruch auf Herausgabe von offenen Dateien (z. B. Arbeitsdateien, Quellcodes) hat der Kunde nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.

9 Archivierung und Herausgabe

  1. Die Agentur bewahrt Projektunterlagen und Daten für die Dauer von 12 Monaten nach Projektende auf. Danach können diese gelöscht oder vernichtet werden.
  2. Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Daten oder Quellcodes besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10 Konkurrenzausschluss

  1. Die Agentur informiert den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte.
  2. Ein Konkurrenzausschluss wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung gewährt.

11 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Projektverträge enden automatisch mit der vollständigen Leistungserbringung.
  2. Retainer- oder Dauerverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12 Haftung

  1. Die Agentur haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketing- und Werbemaßnahmen ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte Nettohonorar des jeweiligen Projekts beschränkt.

13 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Naturkatastrophen, Plattformausfälle, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen) entbinden die Agentur von ihren Leistungspflichten für die Dauer der Störung.
  2. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

14 Datenschutz

  1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit DSGVO und BDSG.
  2. Soweit die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

15 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.